Allgemeine Geschäftsbedingungen
XXL-Waschanlage
Außenreinigung
01. Der Waschanlagenunternehmer gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserung wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen.
02. Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände, die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte
03. Der Benutzer der Waschanlage ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände aufmerksam zu machen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges, der nachfolgenden Fahrzeuge oder der Waschanlage führen könnten. Hierzu zählen besonders Fahrzeuge mit Vorschäden. Außerdem ist der Benutzer verpflichtet, alle beweglichen Anbauteile des Fahrzeuges wie Spiegel, Antennen oder Ähnliches vor Einfahrt in die Waschanlage selbst einzuklappen, abzunehmen oder in einen Zustand zu versetzen, der den Waschvorgang ohne Schadenrisiko möglich macht. Kommt der Benutzer dieser Aufforderung nicht nach, haftet der Waschanlagenbetreiber nicht für mögliche Schäden an diesen Anbauteilen.
04. Der Waschanlagenunternehmer haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können.
05. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschanlage haftet der Waschanlagenunternehmer für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
06. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehören (z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Spoiler, Scheinwerfer, Wischanlage o.ä.), verursacht worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
07. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter, unmissverständlicher Einfahrts- und Benutzungsanweisungen verursacht wurden, es sei denn, dass den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.
08. Der Benutzer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen.
09. Von der Haftung ausgeschlossen sind: Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 30 cm, Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 6,0 cm, Felgen mit überstehendem Felgenrand (Felge breiter als Reifen), Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse, Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen, von Fahrzeugsensoren ausgelöste Schäden, Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre. Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Gefahr.
10. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
11. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt
Ergänzung der AGB zur Innenreinigung
01. Leistungsumfang und Sorgfaltspflicht
01.1 Die Innenreinigung erfolgt nach den jeweils vereinbarten Leistungen und unter Anwendung branchenüblicher Reinigungsmethoden.
01.2 Der Kunde verpflichtet sich, vor der Reinigung auf besondere Verschmutzungen (z. B. verschüttete Flüssigkeiten, Öl, Chemikalien) hinzuweisen.
01.3 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch nicht offenkundige oder nicht mitgeteilte Verschmutzungen entstehen.
02. Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
02.1 Der Anbieter haftet nicht für Schäden oder Verschmutzungen, die aufgrund versteckter oder nicht angezeigter Rückstände von Flüssigkeiten, insbesondere Öl oder anderen schwer entfernbaren Substanzen, entstehen.
02.2 Der Einsatz von Druckluft und anderen branchenüblichen Reinigungstechniken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Der Anbieter haftet nicht für Folgeschäden, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
02.3 Eine Haftung für in Fahrzeugen verbliebene persönliche Gegenstände ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Anbieter verursacht.
03. Mitwirkungspflicht des Kunden
03.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug frei von empfindlichen oder leicht zu beschädigenden Gegenständen ist.
03.2 Wird vor oder während der Reinigung eine kritische Verschmutzung festgestellt, die zu unvorhersehbaren Folgen führen könnte, ist der Anbieter berechtigt, die Reinigung abzubrechen oder nur eingeschränkt durchzuführen.
04. Kulanzregelung
04.1 In Fällen, in denen keine eindeutige Haftung vorliegt, kann im Ermessen des Anbieters eine Kulanzlösung angeboten werden.
04.2 Ein Anspruch auf Kulanz besteht nicht.